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trende
Scheidungsfall

Ehegatten, die sich aufgrund des tatsächlichen trennungsgrundes scheiden lassen möchten, müssen alle in der Entscheidung genannten Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein, damit Sie diesen Fall eröffnen können. Wenn eine dieser Bedingungen fehlt, kann die Scheidung wegen der tatsächlichen Trennung nicht eingereicht werden.

Ablehnung eines bereits eingereichten Scheidungsverfahrens:

Bevor die Parteien die Scheidung auf der Grundlage des “tatsächlichen trennungsgrundes” einreichen, müssen Sie die Scheidung auf der Grundlage eines der im Gesetz geschriebenen Scheidungsgründe eingereicht haben, und der betreffende Fall muss abgelehnt werden. Es reicht nicht aus, dass der vorherige Fall abgelehnt wurde, um die tatsächlichen trennungsbestimmungen durchzusetzen. Auch die Entscheidung zur Ablehnung ist rechtskräftig. Wenn der vorherige Fall nicht abgelehnt wurde und die Parteien auf diesen Fall verzichtet haben, können die tatsächlichen trennungsbestimmungen angewendet werden. In diesem Fall wird die Gewissheit ab dem Zeitpunkt des Verzichts akzeptiert.


3 Jahre ab der endgültigen Entscheidung der Ablehnung:

um die Entscheidung abzuschließen, wurde eine mit Gründen versehene Entscheidung vom Gericht geschrieben, und die Parteien haben diese Entscheidung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten oder angefochten, aber die Entscheidung, die aufgrund der Berufung des Obersten Gerichts getroffen wurde, muss auch endgültig sein. Damit die Scheidung wegen der tatsächlichen Trennung eingereicht werden kann, müssen 3 Jahre seit der Entscheidung über die Ablehnung des vorherigen Scheidungsverfahrens vergangen sein. Wie man sieht, ist der Beginn von 3 Jahren das Datum, an dem die Entscheidung endgültig ist. Wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist oder 3 Jahre seit der endgültigen Entscheidung nicht vergangen sind, kann die Scheidung aufgrund des tatsächlichen trennungsgrundes nicht eingereicht werden.


Nicht in der Lage, das gemeinsame Leben im 3-Jahres-Prozess zu etablieren:

in der 3-Jahres-Zeit, die nach der Entscheidung über die Ablehnung des vorherigen Falles vergeht, konnten die Parteien nicht zusammenkommen, um die eheunion fortzusetzen. Das Zusammentreffen der Parteien ohne das Ziel, die eheliche Einheit aufrechtzuerhalten, bedeutet nicht, dass das gemeinsame Leben wiederhergestellt ist. Wenn die Parteien jedoch zusammengekommen sind, um die eheunion in diesem Prozess aufrechtzuerhalten und das gemeinsame Leben auch nur für kurze Zeit wieder aufgebaut haben, kann die Scheidung wegen der tatsächlichen Trennung nicht mehr eingereicht werden.
Wenn eine der Parteien eine Scheidung beantragt, wird das Gericht die Scheidung der Parteien wegen der tatsächlichen Trennung entscheiden. Aber es reicht nicht aus, dass die Umstände allein existieren, und es muss ein neuer Prozess eingeleitet werden. Andernfalls wird die Tatsache, dass die Parteien das gemeinsame Leben seit 3 Jahren nicht wieder aufbauen konnten, die eheunion nicht von selbst beenden.

Unterhalt und Entschädigung wegen Trennung


In Scheidungsfällen, die aufgrund der tatsächlichen Trennung eingereicht werden, wird der Mangel der Parteien nicht untersucht, die Untersuchung wird in der Regel nur durchgeführt, ob die Umstände eintreten. Auf Antrag der Parteien wird jedoch eine Untersuchung des Mangels der Parteien durch das Gericht durchgeführt, um eine Entscheidung über Unterhalt oder Entschädigung zu treffen.

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